Takze,
prisla odpoved od STVA ZH:
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Der Gebrauch von ausländischen Fahrzeugen in der Schweiz ist für Personen mit CH-Wohnsitz grundsätzlich verboten. Benutzung ausländischer privater Fahrzeuge in der SchweizDie vorübergehende Verwendung ausländischer privater Fahrzeuge durch Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ist grundsätzlich verboten. Die Erfahrung zeigt, dass bezüglich zoll- und strassenverkehrsrechtlicher Meldepflichten bei der Verwendung ausländischer Fahrzeuge in der Schweiz oft Unsicherheiten und Unklarheiten bestehen. Zum Teil kursieren auch Falschinformationen, beispielsweise in Internetforen. Wir informieren daher über die wichtigsten Grundsätze.
Personen mit Wohnsitz in der SchweizPersonen mit Wohnsitz in der Schweiz dürfen im Inland grundsätzlich kein ausländisch immatrikuliertes Fahrzeug benutzen. Das gilt beispielsweise auch für Fahrzeuge, die ihnen Verwandte oder Bekannte aus dem Ausland zum zeitweiligen Gebrauch überlassen. Sonderregelungen bestehen unter anderem für gelegentlich im Ausland privat gemietete Fahrzeuge und für ausländische Firmenfahrzeuge.
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